von MehrMerk – Lern-, Denk- und Gedächtnistraining, Stephanie Haas, Stephanstr. 49, 90478 Nürnberg (im Folgenden auch: die „Gedächtnistrainerin“)
1. Gegenstand und Geltungsbereich des Vertrags
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Dienstleistung zwischen Mehr-Merk Lern- Denk- und Gedächtnistraining, Stephanie Haas und ihrem Klienten/ihrer Klientin („Klient“), in dem durch die Parteien vereinbarten Umfang gegen die Vergütung. Klient ist dabei jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen der Gedächtnistrainerin für sich selbst oder für Dritte ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt.
2. Terminvereinbarung und Geltungsbereich des Vertrags
Termine für das Training werden frei zwischen dem Klienten und der Gedächtnistrainerin vereinbart, wobei der zeitliche Umfang vorab grob festgelegt wird. Zahl und Dauer der Termine können im Verlauf des Coachings einvernehmlich verringert oder gesteigert werden.
3. Zahlungsbedingungen
Der Klient verpflichtet sich den zahlbaren Betrag unverzüglich, jedoch spätestens zehn Arbeitstage, nach Rechnungstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Bankinstitut der Gedächtnistrainerin zu überweisen. Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels auf dem Konto der Gedächtnistrainerin gebucht sein, so ist diese berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
4. Terminabsage, Verspätungen und Terminausfall
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte sich der Klient verspäten, so verkürzt sich sein Termin entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden entsprechend in Rechnung gestellt.
Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich, telefonisch unter Angabe des Namens, des vereinbarten Termins und der Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Klient verantwortlich. In diesem Fall wird keine Vergütung fällig und die Gedächtnistrainerin sowie der Klient bemühen sich um die Vereinbarung eines neuen Termins. Andernfalls wird die Absage wie ein versäumter Termin behandelt. Der Klient hat von ihm versäumte Termine so zu vergüten als ob sie stattgefunden hätten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.
5. Rechte und Pflichten der Trainerin, Datenschutz
Die Gedächtnistrainerin informiert den Klienten auf dessen Wunsch über Wirkungsweisen ihres Trainings. Die Gedächtnistrainerin gibt dem Klienten im Rahmen ihrer Leistungen Mittel und Lösungswege an die Hand. Die Gedächtnistrainerin verpflichtet sich die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten, dabei sind allerdings betriebliche Abläufe bei der Gedächtnistrainerin zu berücksichtigen. Im Falle von wichtigen Gründen bleiben ihr aber die Änderung bzw. Absage vorbehalten.
Die Gedächtnistrainerin behandelt Informationen des Klienten vertraulich. Personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) sind nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese für den Vertragszweck notwendig sind. Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung Personenbezogener Daten die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch geeignete, dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechende technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung auf den vertraulichen Umgang mit Personenbezogenen Daten.
6. Haftungsausschluss
Der Klient erkennt an, dass er während des Trainings für seine körperliche und geistige Gesundheit selbst verantwortlich ist. Die Gedächtnistrainerin haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Klienten, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen.
7. Ausführungsort
Der Ausführungsort des Vertrages wird zwischen der Gedächtnistrainerin und dem Klienten vereinbart. Sofern der vereinbarte Ort des Trainings mehr als 5 km von den Geschäftsräumen der Gedächtnistrainerin entfernt ist, können zusätzliche Fahrtkosten- und Zeitaufwandspauschale anfallen, welche gesondert zu vergüten sin
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahekommt.